Zulassung
- KIDDE-DEUGRA Brandschutzsysteme GmbH hat die Prüfungen zur Bestimmung der erforderlichen Löschkonzentration durch VdS Schadensverhütung gem. ISO 14520-1 Anhang C und VdS 2381 erfolgreich durchgeführt.
- Das BUWAL in der Schweiz bestätigt, dass Novec 1230 nach den Bestimmungen von Art. 19 der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung; SR 814.013) als neuer Stoff angemeldet worden ist
- Das BUWAL in der Schweiz bestätigt, dass die Abgabe und Verwendung dieses Stoffes nicht gegen die Einschränkungen und Verbote über klimaaktive Stoffe in Löschmitteln (Anhang 4.16 Stoffverordnung) verstößt
Diese Inhalte wurden mit der Genehmigung von KIDDE DEUGRA gestaltet.
KD-1230 ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma KIDDE-DEUGRA Brandschutzsysteme GmbH.
Novec und 3M sind eingetragene Warenzeichen der Firma 3M.
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